| 1. |
Für eine Erstberatung müssen Sie, leider
nach gesetzlicher Regelung, insbesondere im Bereich
der Rechtsberatung, eine entsprechende Gebührenvereinbarung
unterzeichnen. Schildern Sie uns kurz Ihr Problem,
wir melden uns. Kontakt
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| 2. |
Außergerichtliche Tätigkeiten und steuerliche
Tätigkeiten werden nach dem so genannten Gegenstandswert
= Wert des rechtlichen Interesses, Kraft gesetzlicher
Regelung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
bzw. Steuerberatergebührenverordnung abgerechnet.
Gerichtliche Tätigkeiten werden nach den zwingenden
gesetzlichen Vorschriften abgerechnet, maßgeblich
ist hier der Streitwert, der regelmäßig
vom Gericht festgesetzt wird. |
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| 3. |
Gerne beraten wir Sie über die Möglichkeit
der Inanspruchnahme von Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe,
falls Ihr Einkommen und / oder Vermögen sehr
niedrig ist. Bitte nehmen Sie Kontakt
mit uns auf. |
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| 4. |
Falls Sie rechtsschutzversichert sind, rechnen
wir mit Ihrer Versicherung ab. |
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| 5. |
Generell richten sich unsere Honorare nach der
Steuerberatergebührenverordnung
bzw. dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. |